
Juni 2010:
Kontaktaufnahme durch den Klienten, vermittelt vom Rheumatologen. Diagnose: Rheumatoide Arthritis, Medikamente: MTX und Kortison.
Der Klient, Ende 40, beruflich als Handwerker tätig, befindet sich seit einigen Monaten in rheumatologischer Behandlung, ist seit vier Monaten arbeitsunfähig. Der Allgemeinzustand ist sehr schlecht. Die Medikamente erzielen nicht die gewünschte Wirkung. Fuß und Handgelenke sind geschwollen, selbst alltägliche Dinge sind nicht zu bewerkstelligen. Erschöpfungszustände, Perspektivlosigkeit und Abgeschlagenheit bestimmen den Tagesablauf.
Der Klient hat große gesundheitliche und finanzielle Ängste vor der Zukunft. Im ersten Gespräch wird die Situation aufgenommen und eine Zusammenarbeit vereinbart. Es wird abgesprochen, dass der Klient mit dem Rheumatologen offene Fragen zu seiner Behandlung bespricht, dazu erstellt der Klient mit Hilfe der Rheuma-Lotsin einen Fragenkatalog.
Juli 2010:
Der Allgemeinzustand ist weiterhin schlecht, aber der Klient hat nun klare Aussagen zu seiner medizinischen Behandlung. Eine Medikamentenumstellung soll den Gesundheitszustand positiv verändern. Eine zwischenzeitlich durchgeführte medizinische Rehabilitation bescheinigt die weitere Arbeitsunfähigkeit. Es erfolgt eine Vermittlung zu Physiotherapie und Funktionstraining.
August 2010:
Der Klient wird von der Krankenkasse auf die Möglichkeit einer betrieblichen Wiedereingliederung hingewiesen und zur Mitarbeit aufgefordert. Eine Wiedereingliederung erscheint dem Klienten auf Grund des Gesundheitszustandes zu dieser Zeit jedoch noch nicht nachvollziehbar. Die Lotsin informiert die Krankenkasse über die Situation des Klienten, im Ergebnis nimmt die Krankenkasse von einer Maßnahme Abstand. Der Klient stellt den Antrag auf Schwerbehinderung, bei der Vorbereitung dessen unterstützt ihn die Rheuma-Lotsin.
September 2010:
Der Allgemeinzustand hat sich wesentlich verbessert. Die Rheuma-Lotsin vermittelt zum Integrationsfachdienst. Dieser unterstützt den Klienten bei Gesprächen mit dem Arbeitgeber. Eine betriebliche Wiedereingliederung ist im Unternehmen jedoch nicht möglich.
Oktober 2010:
Der Klient erhält den Bescheid über eine Schwerbehinderung von 50 Grad. Die gesundheitliche und psychische Situation hat sich inzwischen jedoch positiv verändert. Deshalb wird nun doch eine berufliche Rehabilitation angestrebt und der Klient zum Rentenversicherungsträger vermittelt. Der Klient nimmt an dem Funktionstraining teil und treibt regelmäßig Sport. Er hat einen offenen Umgang mit seinem Rheumatologen und kann seine Fragen äußern.
November 2010:
Der Klient erhält die Zusage einer beruflichen Rehabilitation und nimmt ab August an einer Maßnahme des Rentenversicherungsträgers teil. Er ist wieder arbeitsfähig. Klient erhält durch die Rheuma-Lotsin Informationen zur Deutschen Rheuma-Liga
Dezember 2010:
Die Zusammenarbeit mit dem Klienten wird beendet. Eine Lotsenbetreuung ist zu diesem Zeitpunkt nicht mehr nötig.
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Leitbild der Deutschen Rheuma-Liga
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